Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes Schema

staatsorga Oct 27, 2022
 

In einem Staatsorga Fall oder in einer Staatsorga Klausur musst Du ganz oft prüfen, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Oft bekommt man in Lehrbücher oder Skripten das abstrakte Wissen, weiß dann aber nicht, wie man es auf den Fall anwendet. Deshalb erklären wir Dir in diesem Blog-Beitrag, wie Du die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes in einer Staatsrecht Klausur prüfen solltest.

 

Tipp: Lesen ist langweilig. Schau Dir lieber oben das Video an.

 

Prüfungsschema Verfassungsmäßigkeit

Das Schema zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes für Deine Staatsorga-Klausur sieht so aus:

 

A. Formelle Verfassungsmäßigkeit

I. Gesetzgebungskompetenz

1. Ausschließliche Kompetenz (Art. 71, 73 GG)

2. Konkurrierende Kompetenz (Art. 72, 74 GG)

3. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz

II. Gesetzgebungsverfahren

1. Einleitungsverfahren (Art. 76 GG)

2. Hauptverfahren (Art. 77 GG)

3. Abschlussverfahren (Art. 82 GG)

B. Materielle Verfassungsmäßigkeit

I. Staatsstruktuprinzipien

II. Grundrechte

III. Sonstiges Verfassungsrecht

 

Tipp: Mit einer Mitgliedschaft bei Legalexo kannst Du Dir eine Übersicht mit dem Schema zur Verfassungsmäßigkeit ganz bequem runterladen und hast es so immer griffbereit, wenn Du es brauchst.

 

Du prüfst die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes also immer in zwei Schritten: Formelle Verfassungsmäßigkeit und Materielle Verfassungsmäßigkeit. Bei der formellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du, ob alle Formalia (Zuständigkeit und Ablauf) eingehalten werden. Bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du, ob das Gesetz inhaltlich in Ordnung ist.

 

Formelle Verfassungsmäßigkeit

Bei der formellen Verfassungsmäßigkeit musst Du zuerst prüfen, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat. Das bedeutet, ob der Bund zuständig ist, zu diesem Thema ein Gesetz zu erlassen. Wenn ein Bundesland (z.B. NRW) ein Gesetz erlässt, musst Du natürlich prüfen, ob das Land die Gesetzgebungskompetenz innehat. Nach der Gesetzgebungskompetenz prüfst Du, ob das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist.

 

Gesetzgebungskompetenz

Die Gesetzgebungskompetenz ist geregelt in den §§ 70 ff. GG. Grundsätzlich sind danach die Länder für die Gesetzgebung zuständig, es sei denn das Grundgesetz schreibt eine Zuständigkeit des Bundes ausdrücklich vor. Es gibt die Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 71, 73 GG), die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 72, 74 GG) und die ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz. Alles was Du zu den Gesetzgebungskompetenzen wissen musst, haben wir Dir in anschaulichen Erklärvideos zusammengefasst, die in Deiner Legalexo-Mitgliedschaft enthalten sind.

 

Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren ist geregelt in den Art. 76 ff. GG und besteht aus drei Schritten: Einleitungsverfahren, Hauptverfahren und Abschlussverfahren. Im Einleitungsverfahren wird eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht. Über diese Gesetzesvorlage wird dann im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen, bis es schließlich im Abschlussverfahren zum Bundespräsidenten geht. Wie genau das Gesetzgebungsverfahren abläuft und welche Klassiker-Probleme Du für Deine Staatsrecht Klausur kennen musst, haben wir Dir ebenfalls in eigenen Erklärvideos erklärt.

 

Materielle Verfassungsmäßigkeit

Bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du, ob das Gesetz inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, oder ob es gegen eine Vorschrift des Grundgesetzes verstößt. Es gibt drei verschiedene Arten von Vorschriften, gegen die so ein Gesetz verstoßen kann. 

Erstens kann ein Gesetz gegen Grundrechte verstoßen. Hier musst Du also unter Umständen inzident prüfen, ob das Gesetz Grundrechte verletzt. Schau Dir also auf jeden Fall auch unsere Erklärvideos zu den Grundrechten an, um auf diese Konstellation gut vorbereitet zu sein. Zweitens kann ein Gesetz gegen Staatsstrukturprinzipien verstoßen. Staatsstrukturprinzipien sind das Demokratieprinzip, das Republikprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Bundesstaatsprinzip. Und drittens kann auch ein Verstoß gegen sonstiges Verfassungsrecht vorliegen. Sonstiges Verfassungsrecht sind z.B. die Wahlrechtsgrundsätze nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG.

 

Zusammenfassung

Mit dem Schema zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfst Du die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz. Zwei Schritte musst Du immer ansprechen: Formelle Verfassungsmäßigkeit und materielle Verfassungsmäßigkeit. Bei der formellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du die Gesetzgebungskompetenz und das Gesetzgebungsverfahren. Bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit prüfst Du Staatsstrukturprinzipien, Grundrechte und sonstiges Verfassungsrecht.

 

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