Rücktritt vom Versuch Schema

strafrecht at Nov 04, 2022
 

 

Rücktritt vom Versuch im Strafrecht

Wenn der Täter eine Straftat nur versucht und nicht vollendet, wird er grundsätzlich wegen Versuchs dieser Straftat bestraft. Dieser Versuchsstrafbarkeit kann er aber entgehen, wenn er vom Versuch zurücktritt. Wie das Schema zum Rücktritt vom Versuch aussieht und welche Definitionen Du können musst, erklären wir Dir in diesem Beitrag.

 

Tipp: Lesen ist langweilig. Schau Dir oben das Video an, um das Prüfungsschema zum Rücktritt vom Versuch besser zu verstehen.

 

Prüfungsschema Rücktritt

Das Schema zum Rücktritt vom Versuch sieht wie folgt aus:

 

A. Vorprüfung

B. Tatbestand

C. Unmittelbares Ansetzen

D. Rechtswidrigkeit

E. Schuld

F. Rücktritt

I. Kein Fehlschlag

II. Rücktrittsverhalten

III. Freiwilligkeit

 

Aus diesen drei einfachen Schritten besteht das Schema zum Rücktritt vom Versuch. Aber was verbirgt sich hinter diesen Drei Prüfungspunkten? Das erklären wir Dir jetzt.

 

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Kein fehlgeschlagener Versuch

Als erster Punkt vom Schema darf der Versuch nicht fehlgeschlagen sein.

Definition fehlgeschlagener Versuch: Ein Versuch ist immer dann fehlgeschlagen, wenn der Täter die Tat nach seiner subjektiven Vorstellung mit den eingesetzten Mitteln oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann.

 

Rücktrittsverhalten

Wenn der Versuch noch nicht fehlgeschlagen ist, prüfst Du als zweites im Schema vom Rücktritt vom Versuch das Rücktrittsverhalten. Welches Verhalten der Täter an den Tag legen muss, richtet sich nach § 24 Abs. 1 StGB. Entscheidend ist dabei, ob ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorliegt.

 

Definition unbeendeter Versuch: Der Versuch ist unbeendet, wenn der Täter denkt, dass er noch nicht alles Erforderliche zur Vollendung der Tat getan hat.

 

Definition beendeter Versuch: Der Versuch ist beendet, wenn der Täter denkt, dass er alles Erforderliche zur Vollendung der Tat getan hat.

 

Wenn ein unbeendeter Versuch vorliegt, dann reicht nach § 24 I 1 Fall 1 BGB die Aufgabe der Tat. Liegt ein beendeter Versuch vor, musst Du nochmal differenzieren, ob die Rücktrittshandlung des Täters kausal für die Nichtvollendung ist oder nicht. Wenn Ja, dann reicht die Verhinderung der Vollendung (§ 24 I 1 Fall 2 BGB). Wenn Nein, muss der Täter sich zumindest ernsthaft bemüht haben (§ 24 I 2 BGB).

 

Tipp: Das Rücktrittsverhalten haben wir Dir in einem eigenen Erklärvideo genauer erklärt, welches Du Dir mit einer Mitgliedschaft bei Legalexo anschauen kannst.

 

Freiwilligkeit

Schließlich muss der Täter drittens freiwillig zurückgetreten sein.

Definition Freiwilligkeit: Der Täter handelt freiwillig, wenn er aus autonomen Motiven zurücktritt.

 

Zusammenfassung Rücktritt vom Versuch

In diesem Beitrag hast Du das Prüfungsschema zum Versuch gelernt. Als persönlichen Strafaufhebungsgrund prüfst Du den Rücktritt immer nach der Schuld. Drei Voraussetzungen musst Du ansprechen: Erstens darf kein fehlgeschlagener Versuch vorliegen. Kurz formuliert ist der Versuch fehlgeschlagen, wenn der Täter denkt: Ich kann den Taterfolg nicht mehr herbeiführen, selbst wenn ich es wollte.  Zweitens prüfst Du das Rücktrittsverhalten. Hier musst Du den beendeten und unbeendeten Versuch voneinander abgrenzen. Und drittens muss der Täter freiwillig zurücktreten, das bedeutet aus autonomen Motiven handeln.

 

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