Schadensersatz neben und statt der Leistung

schuldrecht at Oct 28, 2022
 

 

Abgrenzung Schadensersatz neben und statt der Leistung

Das BGB unterscheidet bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung. Die Anspruchsgrundlagen bei Schadensersatz neben der Leistung sind:  §§ 280 I, II, 286 BGB (Nichtleistung), § 280 I BGB (Schlechtleistung) und §§ 280 I, 241 II BGB (Nebenpflichtverletzung). Die Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz statt der Leitung lauten: §§ 280 I, III, 281 I 1 Fall 1 BGB (Nichtleistung), §§ 280 I, III, 281 I 1 Fall 1 BGB (Schlechtleistung), §§ 280 I, III, 282 BGB (Nebenpflichtverletzung), §§ 280 I, III, 283 BGB (Nachträgliche Unmöglichkeit) und § 311a II BGB (anfängliche Unmöglichkeit). Damit Du in der Klausur die richtige Anspruchsgrundlage findest, musst Du wissen, wie man Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung unterscheidet.

 

Tipp: Einen Fall zur Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung haben wir Dir oben im Video erklärt. Schau es Dir jetzt an.

 

Die Abgrenzungskriterien

Für die Unterscheidung von Schadensersatz statt und neben der Leistung gibt es drei verschiedene Abgrenzungskriterien. Du kannst Dir einfach das Kriterium aussuchen, mit dem Du am besten zurechtkommst und dann damit arbeiten. Abgrenzungskriterium 1 ist die Frage, ob ein Mangel- oder Mangelfolgeschaden vorliegt. Abgrenzungskriterium 2 schaut, ob das Integritätsinteresse oder das Äquivalenzinteresse betroffen ist. Und Abgrenzungskriterium 3 ist die sogenannte Zauberformel.

 

Abgrenzungsmethode 1: Mangel

Die erste Abgrenzungsmethode ist zu schauen, ob ein Mangelschaden oder ein Mangelfolgeschaden vorliegt. Ist die Sache selbst kaputt, liegt ein Mangelschaden vor und es handelt sich um Schadensersatz statt der Leistung. Ist eine andere Sache kaputt, liegt ein Mangelfolgeschaden vor und es handelt sich um Schadensersatz neben der Leistung.

 

Abgrenzungsmethode 2: Interesse

Die zweite Abgrenzungsmethode arbeitet mit dem betroffenen Interesse. Es gibt das Äquivalenzinteresse und das Integritätsinteresse.

Beim Äquivalenzinteresse geht es um das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Leistung. Wenn der Käufer eine Sache kauft, dann erwartet er, dass die Kaufsache den preis auch wert ist. Die Leistung soll ein Äquivalent zur Gegenleistung, also dem Kaufpreis sein. Zum Äquivalenzinteresse kann man auch Erfüllungsinteresse sagen, weil es ja das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Erfüllung ist.

Das Integritätsinteresse ist das Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit der Rechtsgüter, die außerhalb der konkreten Vertragsbeziehung stehen.

Wenn das Äquivalenzinteresse betroffen ist, dann ist das Schadensersatz statt der Leistung. Wenn das Integritätsinteresse betroffen ist, dann ist das Schadensersatz neben der Leistung. Schau Dir oben das Video an, um das Äquivalenzinteresse und Integritätsinteresse mit einem Fall erklärt zu bekommen.

 

Abgrenzungsmethode 3: Zauberformel

Die Zauberformel lautet wie folgt: Wäre der Schaden behoben, wenn die geschuldete Leistung jetzt noch erbracht werden würde? Ist die Antwort Ja, dann ist es Schadensersatz statt der Leistung. Ist die Antwort Nein, dann ist es Schadensersatz neben der Leistung. Schau Dir oben das Video an, um die Zauberformel mit einem Fall erklärt zu bekommen.

 

Zusammenfassung

Es gibt drei Möglichkeiten, um Schadensersatz neben und statt der Leistung voneinander abzugrenzen. Du kannst Das Kriterium wählen, dass Du am besten verstanden hast oder alle drei nebeneinander anwenden. Die herrschende Meinung ist aber die Zauberformel. 

Kriterium 1 ist zu gucken, ob ein Mangel- oder Mangelfolgeschaden vorliegt. Bei Mangelschäden gibt’s Schadensersatz statt der Leistung. Bei Mangelfolgesachäden gibt es Schadensersatz neben der Leistung. Kriterium 2 schaut auf das betroffene Interesse. Ist das Äquivalenzinteresse betroffen, gibt’s Schadensersatz statt der Leistung. Ist das Integritätsinteresse betroffen, gibt’s Schadensersatz neben der Leistung. Und Kriterium 3 ist die Zauberformel. Hier geht es um die Frage, ob der Schaden wegfällt, wenn der Schuldner jetzt noch leistet. Wenn Ja, dann ist das Schadensersatz statt der Leistung. Wenn nein, ist das Schadensersatz neben der Leistung.

 

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