Versäumnisurteil gegen den Beklagten - Schema

Feb 12, 2024
 

1.) Antrag des Klägers (§ 331 I 1 ZPO)

Der Kläger muss den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten beantragen.

2.) Säumnis des Beklagten

Der Beklagte ist säumig, wenn er im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint (§ 331 I 1 ZPO), er nicht verhandelt (§ 333 ZPO) oder seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt (§ 331 III 1 ZPO).

3.) Kein Ausschluss (§§ 335, 337 ZPO)

Der Erlass eines Versäumnisurteils darf nicht nach den §§ 335, 337 ZPO ausgeschlossen sein.

4.) Zulässigkeit der Klage

Ist die Klage nicht zulässig, wird die Klage durch Prozessurteil abgewiesen (unechtes VU).

5.) Schlüssigkeit der Klage

Schließlich muss der Anspruch auf Grundlage des Sachverhalts, den der Kläger vorträgt, schlüssig sein. In Deiner Klausur prüfst Du das gleiche, was Du normalerweise in der Begründetheit prüfen würdest, nur dass Du nur den Sachverhalt des Klägers berücksichtigst.

Tipp: Schau Dir hier das Schema zum Versäumnisurteil gegen den Kläger an.

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