Weiterfressender Mangel
Nov 02, 2022Was ist ein weiterfressender Mangel?
Das Problem des Weiterfresserschaden stellt sich im Deliktsrecht bei § 823 Abs. 1 BGB und dort bei der Eigentumsverletzung. Wenn Du eine Sache kaufst und die Sache ist kaputt, dann löst Du den Fall über das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht.
Beispiel: Du kaufst ein Schlauchboot mit Loch. Diesen Fall löst Du über die Gewährleistungsrechte bei Mängeln im Kaufrecht. Den Fall löst Du nicht über das Deliktsrecht. Es liegt keine Eigentumsverletzung vor. Denn Du hast nie mangelfreies Eigentum erworben. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB scheidet aus.
Tipp: Schau Dir jetzt oben das Video zum weiterfressenden Mangel an, um das Problem des Weiterfresserschaden noch besser zu verstehen.
Bei einer mangelhaften Sache bekommst Du nur Schadensersatz über § 823 Abs. 1 BGB, wenn der Mangel sich „weiterfrisst“. Damit eine Eigentumsverletzung vorliegt, muss ein weiterfressender Mangel vorliegen.
Definition weiterfressender Mangel: Ein weiterfressender Mangel liegt immer dann vor, wenn sich der Mangel zunächst auf einen abgrenzbaren Teil der Sache beschränkt und später zur Zerstörung der gesamten Sache führt.
Beispiel Weiterfresserschaden: Sonnenbank mit kaputtem Thermometer. Aufgrund des defekten Thermometers überhitzt die Sonnenbank, gerät in Brand und wird vollständig zerstört.
Abgrenzung Vertragsrecht und Deliktsrecht
Bei einem Fall zum weiterfressenden Schaden musst Du das Vertragsrecht und das Deliktsrecht voneinander abgrenzen. Es geht darum, ob Du den Fall über die §§ 434 ff. BGB löst oder über § 823 Abs. 1 BGB. Die Abgrenzung ist deshalb relevant, weil die Gewährleistungsansprüche des Käufers schneller verjähren (i.d.R. zwei Jahre (§ 438 BGB)) als Ansprüche aus Deliktsrecht (3 Jahre (§§ 195, 199 BGB)).
Tipp: Schau Dir jetzt oben das Video zum weiterfressenden Mangel an, um das Problem des Weiterfresserschaden noch besser zu verstehen.
Äquivalenzinteresse vs. Integritätsinteresse
Um Vertragsrecht und Deliktsrecht voneinander abzugrenzen, musst Du nur schauen, ob Äquivalenzinteresse oder das Integritätsinteresse betroffen ist. Wenn nur das Äquivalenzinteresse betroffen ist, löst Du den Fall über das Vertragsrecht (§§ 434 ff. BGB). Und nur, wenn das Integritätsinteresse betroffen ist, löst Du den Fall über das Deliktsrecht und ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB liegt vor.
Definition Äquivalenzinteresse: Beim Äquivalenzinteresse geht es um das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Leistung. Wenn der Käufer eine Sache kauft, dann erwartet er, dass die Kaufsache den Preis auch wert ist. Die Leistung soll ein Äquivalent zur Gegenleistung, also dem Kaufpreis sein.
Definition Integritätsinteresse: Das Integritätsinteresse ist das Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit der Rechtsgüter, die außerhalb der konkreten Vertragsbeziehung stehen.
Ein weiterfressender Mangel liegt nur vor, wenn das Integritätsinteresse betroffen ist.
Stoffgleichheit
Um herauszufinden, ob das Äquivalenzinteresse oder das Integritätsinteresse betroffen ist, arbeitet man mit dem Kriterium der Stoffgleichheit. Wenn Stoffgleichheit gegeben ist, dann ist nur das Äquivalenzinteresse betroffen, denn der Schaden deckt sich mit dem Unwert, der der Sache von Anfang an anhaftete. Wenn Stoffgleichheit hingegen nicht vorliegt, dann ist das Integritätsinteresse betroffen und der Fall wird über § 823 Abs. 1 BGB gelöst. Du merkst Dir: Nur, wenn keine Stoffgleichheit vorliegt, handelt es sich um einen weiterfressenden Schaden und eine Eigentumsverletzung kann bejaht werden. Aber was heißt Stoffgleichheit?
Definition Stoffgleichheit: Keine Stoffgleichheit liegt vor, wenn der Mangel technisch behebbar und die Behebung des Mangels wirtschaftlich vertretbar ist. Es muss sich bei dem defekten teil, um ein sogenanntes funktional abgrenzbares Einzelteil handeln, was nicht besonders viel wert ist.
Urteile und Fälle zum Weiterfresserschaden
Wenn Du möchtest, kannst Du Dir noch folgende Fälle zum weiterfressenden Mangel anschauen: Gaszug-Fall (BGHZ 86,256) und Schwimmerschalter-Fall (BGHZ 67, 359).
Sowohl der Gaszug-Fall, als auch der Schwimmerschalter-Fall behandeln das Problem des weiterfressenden Schadens.
Beim Gaszugfall kaufte der Käufer ein Auto, bei dem der Gaszug nicht einwandfrei funktionierte. Das führt dazu, dass der Wagen selbst dann noch weiter beschleunigt, wenn man den Fuß vom Gas nimmt. Dadurch kommt es zu Unfällen, bei dem der PKW vorne und hinten beschädigt wird.
Beim Schwimmerschalterfall geht es um eine Reinigungsanlage. Diese Reinigungsmaschine wurde hergestellt von Firma A und verkauft an Firma B. In der Reinigungsanlage sollte ein Schwimmerschalter dafür sorgen, dass die Heizstäbe nicht überhitzen. Da der Schwimmerschalter defekt war, überhitzten die Heizstäbe und die Anlage geriet in Brand.
Den Gaszugfall und den Schwimmerschalterfall findest Du in der amtlichen Sammlung des BGH.
Zusammenfassung Weiterfressender Schaden
In diesem Beitrag hast Du gelernt, was man unter einem weiterfressenden Mangel versteht und wie man das Problem des Weiterfresserschaden in einem Fall löst. Ein weiterfressender Mangel liegt immer dann vor, wenn sich der Mangel zunächst auf einen abgrenzbaren Teil der Sache beschränkt und später zur Zerstörung der gesamten Sache führt. Wichtig ist, dass Du die Vertragsverletzung (Äquivalenzinteresse) von der Eigentumsverletzung (Integritätsinteresse) abgrenzt. Nur, wenn keine Stoffgleichheit vorliegt, ist das Integritätsinteresse betroffen und es liegt eine Eigentumsverletzung nach § 823 I vor. Stoffgleichheit wird immer dann verneint, wenn der Mangel technisch behebbar und die Behebung des Mangels wirtschaftlich vertretbar ist.
Jura lernen in Minuten mit 450+ Erklärvideos.
Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, Zusammenfassung runterladen, Jura verstehen. Jetzt 7 Tage kostenlos testen!